Diese Verfahrensanweisung beschreibt den Umgang mit Dokumenten, Daten und Qualitätsaufzeichnungen, die für qualitätssichernde Tätigkeiten und Maßnahmen notwendig sind. Es soll sichergestellt werden, daß in allen Bereichen des Unternehmens nach gültigen Vorgaben gearbeitet wird. Geregelt sind hierbei:
- Erstellung, Prüfung und Freigabe neuer Dokumente
- Lenkung der Dokumente und Daten (Verteilung, Austausch, Archivierung und Vernichtung)
- Regelung der Zugriffsberechtigung
- Datenpflege und -sicherung
- Archivierung von Qualitätsaufzeichnungen.
Diese Dokumente und Qualitätsaufzeichnungen können ebenfalls als entlastender Beweis bei eventuellen Regreßansprüchen dienen.
Der Geltungsberich erstreckt sich über das gesamte Unternehmen.
- Relevanz zum QM-System entscheiden
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Posteingang
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Erstellung oder Änderung eines Dokumentes
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Freigabe von Dokumenten
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Eintrag in die Liste der zugelassenen Dokumente und Formulare
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Verteilung von Dokumenten
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Kontrolle der Einführung von Dokumenten
durch Geschäftsführer, Inhaber
- Lenkung elektronischer Daten
durch Geschäftsführer, Inhaber