Stützprozesse | Wartung von Arbeitsmittel und Anlagen.

Veranlassung von Wartung, Prüfung von Prüfmitteln
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Schnittstellenbeschreibung

  1. Eingabe:
  2. Ausgabe:

Ablaufbeschreibung

  1. Wartung, Prüfung des Prüfmittels oder der technischen Anlage veranlassen
    Wie ist dies geregelt?
    Welche Verträge bestehen?
  2. Falls Maßnahme von internem Mitarbeiter durchgeführt wird
    Dann

    1. Durchführung Prüfung oder Wartung der Prüfmittel oder der technischen Anlagen (Gesellen )

    Sonst

    1. Kalibrierung/Wartung durchführen (externer Dienstleister )
  3. Prüfergebnis / Wartung dokumentieren
    Nach erfolgter Prüfung bzw. Wartung ist die Liste der zugelassenen Prüfmittel und technischen Anlagen zu aktualisieren und der Prüfstatus auf dem Prüfmittel oder der technischen Anlage kenntlich zu machen. Auch das Prüfbuch wird auf den neuesten Stand gebracht.
    Ggf. ist an dieser Stelle das Prüfintervall der Benutzung anzupassen wenn ersichtlich ist, daß ein kürzeres oder längeres Intervall sinnvoll wäre.
  4. Falls Prüfmittel oder technische Anlage defekt ist
    Dann

      ---

    Sonst

    1. Defekte Prüfmittel oder technische Anlage sperren
      Beim Feststellen von Abweichungen, die außerhalb der zulässigen Grenzen liegen, wird das Prüfmittel oder die technische Anlage sofort durch ein entsprechendes Hinweisschild gesperrt.
    2. Defekt bei Prüfmittel oder technische Anlage qualifizieren
      Ist eine Reparatur nicht möglich und wirtschaftlich sinnvoll, so wird die Verschrottung veranlaßt und die Neubeschaffung organisiert.
      Prüfungen, die mit fehlerhaften Prüfmitteln durchgeführt werden, sind im Rahmen der Möglichkeiten zu wiederholen.
    3. Falls Prüfmittel oder technische Anlage neu beschafft werden muß
      Dann

      1. Weiterleiten an Meister (Beschaffung des Prüfmittels oder einer technischen Anlage )

      Sonst

        ---

  5. Weiterleiten an Gesellen (Werkstattauftrag realisieren )

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